Änderung des Kommunal­abgaben­gesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG SH) vom 4. Mai 2022

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am 28. April 2022 eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein beschlossen. Die Änderung betrifft die §§ 4, 6, 8 und 10 des KAG SH. Neben einem erweiterten Rahmen für Gebührenermäßigungen über den bisher eng begrenzten Rahmen der Sozialklausel hinaus wurde neu geregelt, dass zukünftig Kosten durch den vorzeitigen Abgang einer Sache (Abgangsverluste) den Gebührenschuldnern auferlegt werden dürfen. Bisher durften derartige Kosten nicht in die Gebührenkalkulation eingebracht werden und mussten von dem jeweiligen Aufgabenträger übernommen werden.

Weitere Änderungen betreffen die Schaffung einer größeren Flexibilität für die Gemeinden bei der Bemessung der Straßenausbeiträge sowie die Erhebung von Kurabgaben. Zukünftig ist es den Gemeinden gestattet, individuell zu entscheiden, ob sie die Kurabgabe von den Übernachtungsgästen und/oder den Tagesgästen, die sich ohne Unterkunftnahme in der Gemeinde aufhalten, erheben möchten. Des Weiteren wurde eine Rechtsgrundlage geschaffen, die es den Gemeinden ermöglicht, bereits entrichtete Kurabgaben gegenseitig anzuerkennen sowie Regelungen zu weitergehenden Ermäßigungs- und Befreiungstatbeständen zu treffen.

Die Gesetzesänderungen sind am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft getreten.

Link zum Änderungsgesetz: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/Service/GVOBl/GVOBl/2022/gvobl_7_2022.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Diese Blog-Einträge könnten Sie auch interessieren.

Neues Landeswassergesetz SH ab 01.01.2020

Der Landtag Schleswig-Holsteins hat am 13. November 2019 das neu ausgearbeitete Landeswassergesetz (LWG) beschlossen. Mit Beginn des Jahres 2020 wird ..

Klagen gegen wiederkehrende Straßenausbau­beiträge in Schleswig-Holstein erfolgreich

Die 9. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes hat am 16.01.2019 zwei Klagen von Bürgern der Gemeinde Oersdorf gegen die örtliche Straßenausbaubeitragssatzung ..

Landtag kippt Erhebung­spflicht für Straßenausbau­beiträge in Schleswig-Holstein

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 beschlossen, dass es den Kommunen ab dem kommenden Jahr freigestellt ist, ..