Neben den üblichen Einrichtungen zur Ver- und Entsorgung stellen Kommunen ihren Bürgern weitere öffentliche Einrichtungen zur Verfügung, für deren Refinanzierung ebenfalls Benutzungsgebühren zu erheben sind.
Dies können sein
Der korrekte Umgang mit den Vorschriften der Kommunalabgabengesetze der Länder stellt Kommunen bei der Kalkulation dieser Gebühren vor verschiedenste Herausforderungen. Diese reichen von der Wahl des Kalkulationszeitraums für die Vorkalkulation über den Umgang mit im Rahmen der Nachkalkulation festgestellten Über- oder Unterdeckungen bis hin zur Erfassung und Zuordnung der Kosten auf Kostenstellen und die Bildung sinnvoller Verteilungsschlüssel für nicht direkt zuzuordnende Kosten (z.B. Kosten einer Leitstelle, „Overheadkosten“ etc.).
Die K+W Wirtschaftsberatung GmbH kann bei diesen Themen auf einen großen Fundus aus Fachwissen und Praxiserfahrung zurückgreifen. Wir unterstützen Sie individuell bei der effizienten und rechtskonformen Kalkulation entsprechender Gebührensätze – von der Überprüfung einer bestehenden Kalkulation, der Schulung Ihres eigenen Personals bis hin zur kompletten Neukalkulation.
Wir bieten Ihnen einen strukturierten, klaren Prozess, den wir gemeinsam mit Ihnen durchlaufen. Hier sind die wesentlichen Schritte, die wir bei einer Kalkulation durchlaufen:
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