Änderung der Anlage P (Zusätzliche Vertragsbedingungen für Selbstkostenpreise gem. §§ 5-8 VO PR Nr. 30/53) bei wehrtechnischen Aufträgen

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) hat zu Beginn des Jahres (02.2025) das Anlageblatt P (Zusätzliche Vertragsbedingungen bei Selbstkostenpreisen) überarbeitet. Wesentliche Änderung ist die unter VII. Nr. 2 aufgeführte Erhöhung der Aufgriffsgrenze bei mittelbaren Leistungen auf 100.000 €. Bis zur Änderung der Anlage P lag die bisherige Aufgriffsgrenze bei 50.000 €. Das aktuelle Anlageblatt P finden Sie hier: Anlageblatt K

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