Beratungsleistungen zum Öffentlichen Preisrecht
Mit der Verordnung Öffentliches Preisrecht (VO PR 30/53) aus dem Jahr 1953 hat der Gesetzgeber Vorgaben geschaffen die anzuwenden sind, wenn es bei Beschaffungen der öffentlichen Hand zu Marktstörungen kommt.
Aus Erfahrungen der Vergangenheit lässt sich feststellen, dass sich eine Vielzahl von Auftragnehmern der öffentlichen Hand nicht bewusst sind, dass sie sich innerhalb dieses Regelwerks bewegen. So ist selbst bei einer erfolgten Ausschreibung nicht zwangsläufig sichergestellt, dass ein Marktpreis zustande gekommen ist. Auch bei Inhouse-Vergaben, z.B. an die eigenen Stadtwerke, hat die Berechnung des Entgeltes auf den Vorgaben des Öffentlichen Preisrechts zu erfolgen.
Gerade auch Unternehmen im wehrtechnischen Bereich müssen sich der VO PR 30/53 bzw. der der Verordnung angehängten Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) bei ihren Angeboten regelmäßig unterwerfen.
In der Regel werden öffentliche Aufträge durch Preisüberwachungsstellen der jeweiligen Bundesländer bzw. der Bezirksregierungen kontrolliert. Hierbei wird zwischen einer Grundsatzprüfung und der Kontrolle von Einzelaufträgen unterschieden.
Im wehrtechnischen Bereich hat das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) aufgrund der Ressortvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im vorkalkulatorischen Bereich (Selbstkostenfestpreise und Selbstkostenrichtpreise) ein Prüfungsrecht eingeführt. Durch das BAAINBw werden bei den betroffenen Unternehmen sogenannte Plankostenprüfungen durchgeführt. Zusätzlich führt das Beschaffungsamt der Bundeswehr auch Einzelauftragsprüfungen durch.
In allen Fällen unterstützt die K+W Wirtschaftsberatung GmbH Unternehmen bei der Kalkulation ihrer Preise nach den Vorgaben des Öffentlichen Preisrechts oder öffentliche Auftraggeber bei der Überprüfung der einzureichenden Kostenkalkulationen. Zusätzlich bieten wir Ihnen umfangreiche Inhouse-Schulungen zu diesem Sachgebiet an.