Berechnung von Deponierückstellungen
Der Rückstellung für die Rekultivierung und Nachsorge einer Abfalldeponie kommt im Jahresabschluss des betroffenen Unternehmens aufgrund ihrer Höhe eine überragende Rolle zu. Zur Berechnung der handelsrechtlichen Rückstellung hat der Gesetzgeber mit der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) einen neuen Rechtsrahmen gegeben. Danach soll die handelsrechtliche Rückstellung als Barwert der zukünftigen Ausgaben für die Stilllegungs- und Nachsorgephase ermittelt werden. Hieraus folgt, dass Ausgaben in der Zukunft erst auf und dann auf den Berechnungsstichtag wieder abgezinst werden müssen. Die für die Abzinsung einzusetzenden Abzinsungszinssätze werden durch die Deutsche Bundesbank monatlich veröffentlicht. Für eine Aufzinsung der Auszahlungen werden keine gesetzlichen Vorgaben gemacht. Die K+W Wirtschaftsberatung GmbH verwendet hierfür sachgerechte Indexreihen der Ver- und Entsorgung und passt diese an die örtlichen Gegebenheiten an.
Die K+W Wirtschaftsberatung GmbH ermittelt Deponierückstellungen für den handelsrechtlichen Jahresabschluss, aber auch für steuerliche Zwecke. Zusätzlich zeigen wir auf, wie mit den Ergebnissen im Rahmen der Gebührenkalkulation der Abfallgebühren umgegangen werden kann.