Beitrags- und Baukostenzuschusskalkulation im Ver- und Entsorgungsbereich
Zur Refinanzierung von Investitionen in das öffentliche Infrastrukturvermögen wird den öffentlichen Aufgabenträgern die Möglichkeit der Erhebung von Beiträgen geboten. Rechtliche Grundlage der Beitragserhebung bildet im Allgemeinen der entsprechende Paragraf des jeweiligen Kommunalabgabengesetzes (z.B. § 8 und 9 KAG SH). Die gesetzlichen Vorgaben erlauben die Ermittlung der (Kanalanschluss-) Beiträge auf der Basis einer Rechnungsperioden- oder Globalkalkulation. Hierbei werden den umlagefähigen Aufwendungen der öffentlichen Einrichtung entsprechende Maßstabseinheiten (z.B. mit dem Vollgeschossfaktor gewichtete Grundstücksflächen) gegenübergestellt.
Wir ermitteln Kanalanschlussbeiträge, Beiträge/Baukostenzuschüsse für die Wasserversorgung, Straßenausbaubeiträge (einmalige und wiederkehrende) sowie erstmalige Erschließungsbeiträge.
Bei der Berechnung des höchstmöglichen Beitragssatzes unterstützt die K+W Wirtschaftsberatung GmbH bei der Ableitung des beitrags- bzw. umlagerelevanten Aufwandes sowie bei der Ermittlung der Maßstabseinheiten für die Kalkulation. Mit entsprechenden EDV-Tools können Grundstücksflächen sowie Teilflächen bei Anwendungen von Tiefenbegrenzungen durch uns ermittelt werden.