Landtag kippt Erhebung­spflicht für Straßenausbau­beiträge in Schleswig-Holstein

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 beschlossen, dass es den Kommunen ab dem kommenden Jahr freigestellt ist, ob sie die Anwohner an den Kosten für Straßenbaumaßnahmen direkt beteiligen oder nicht. Durch eine Ergänzung des § 76 der Gemeindeordnung wurde klargestellt, dass eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nicht besteht.

Nachteile bei der Genehmigung des Kommunalhaushaltes oder der Mittelzuweisung durch das Land sollen durch den Verzicht nicht entstehen.

Weitere Informationen zum Gesetzestext und zur Landtagsdebatte finden Sie hier:

http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/archiv/wp19/07/debatten/04.html

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