Die 9. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes hat am 16.01.2019 zwei Klagen von Bürgern der Gemeinde Oersdorf gegen die örtliche Straßenausbaubeitragssatzung stattgegeben (Aktenzeichen: 9 A 55/17 und 9 A 258/17). Die zugrunde liegende Satzung wurde insoweit für unwirksam erklärt, als darin alle Verkehrsanlagen zu einem Abrechnungsgebiet für die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge nach § 8a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG SH) zusammengefasst wurden. Die Berufung gegen das Urteil wurde zugelassen.
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