Erhebung von Straßenausbau­beiträgen in Schleswig-Holstein

Derzeit gilt in Schleswig-Holstein die Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge nach § 8 bzw. § 8a KAG SH. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde vereinbart, dass die Kommunen in Schleswig-Holstein zukünftig in eigener Verantwortung auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichten können. Nachteile bei der Genehmigung des Kommunalhaushaltes oder der Mittelzuweisung durch das Land sollen durch den Verzicht nicht entstehen.

Mittlerweile wurde von der Regierung ein entsprechender Gesetzesentwurf vorgelegt (Drucksache 19/150)

Den Wortlaut des Gesetzentwurfs einschließlich der Begründung können Sie hier abrufen:

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00100/drucksache-19-00150.pdf

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