Erhebung von Straßenausbau­beiträgen in Schleswig-Holstein

Derzeit gilt in Schleswig-Holstein die Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge nach § 8 bzw. § 8a KAG SH. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde vereinbart, dass die Kommunen in Schleswig-Holstein zukünftig in eigener Verantwortung auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichten können. Nachteile bei der Genehmigung des Kommunalhaushaltes oder der Mittelzuweisung durch das Land sollen durch den Verzicht nicht entstehen.

Den Wortlaut der Passage finden Sie im Koalitionsvertrag auf Seite 10:

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/koalitionsvertrag218.pdf

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